Oktober 2021
Die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) wurde gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt. Die Abstimmung ergab,...
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Die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) wurde gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt. Die Abstimmung ergab, dass sämtliche Anträge des Vorstandes angenommen wurden.
September 2021
Im Mai 2021 hat der BAV-Vorstand auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ursprünglich auf den 30. Juni 2021 terminierten ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 auf den 23. September 2021 informiert. Der Vorstand wollte die Chance wahren, in diesem Jahr eine physische...
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Im Mai 2021 hat der BAV-Vorstand auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ursprünglich auf den 30. Juni 2021 terminierten ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 auf den 23. September 2021 informiert. Der Vorstand wollte die Chance wahren, in diesem Jahr eine physische Mitgliederversammlung durchführen zu können, weshalb davon abgesehen worden war, direkt die Durchführung der Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg anzuordnen. Aus Planungsgründen konnte nun aber nicht mehr länger zugewartet werden, weshalb der Vorstand an seiner Sitzung vom 19. August 2021 über die Art der Durchführung der diesjährigen Mitgliederversammlung definitiv entschieden hat: Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, dass – nach 2020 – auch die diesjährige Mitgliederversammlung gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt wird.
Die vom BAV-Vorstand getroffene Anordnung bedeutet für die Mitglieder, dass sie ihre Mitgliedschaftsrechte auch in diesem Jahr ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben können. Eine sogenannte «Restversammlung», an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende/stimmenzählende Person teilnehmen, hat zwar weiterhin stattzufinden, jedoch aufgrund der massgeblichen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung 3 ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder. Den BAV-Mitgliedern wurde am 6. September 2021 die Einladung zur Teilnahme an der schriftlichen Mitgliederversammlung 2021 inkl. Stimmzettel und sämtlichen relevanten Unterlagen per A-Post zugestellt. Die Abstimmungsfrist läuft noch bis am 22. September 2021. Über die Ergebnisse der schriftlichen Mitgliederversammlung 2021 wird zu gegebener Zeit sowohl auf der BAV-Homepage als auch in der ZV Info informiert.
MLaw Steven Hürlimann
Sekretär BAV
August 2021
Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) senkt per 1. Januar 2022 den technischen Zinssatz von 2,25 auf 1,75 Prozent. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5,44 auf 5,20 Prozent gesenkt. Die Auswirkungen für die Versicherten werden mit der Einführung neuer...
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Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) senkt per 1. Januar 2022 den technischen Zinssatz von 2,25 auf 1,75 Prozent. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5,44 auf 5,20 Prozent gesenkt. Die Auswirkungen für die Versicherten werden mit der Einführung neuer Umwandlungssatz-Modelle und weiterer Massnahmen sowie Übergangslösungen abgefedert.
Link zum Beitrag (ZV Info 2021 07-08)
Mai 2021
Geschätzte Mitglieder Im Februar 2021 hat der BAV-Vorstand an dieser Stelle und in der ZV Info darüber informiert, dass die ordentliche Mitgliederversammlung auf Mittwoch, 30. Juni 2021, 18.00 Uhr terminiert ist. Aufgrund der aktuellen Situation und der bisher gewonnenen Erkenntnisse rund um die...
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Geschätzte Mitglieder
Im Februar 2021 hat der BAV-Vorstand an dieser Stelle und in der ZV Info darüber informiert, dass die ordentliche Mitgliederversammlung auf Mittwoch, 30. Juni 2021, 18.00 Uhr terminiert ist. Aufgrund der aktuellen Situation und der bisher gewonnenen Erkenntnisse rund um die Coronavirus-Pandemie erscheint es als ausgeschlossen, dass Ende Juni 2021 eine Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen durchgeführt werden kann. Aus diesem Grund hat der Vorstand anlässlich der Vorstandssitzung vom 15. April 2021 beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung auf Donnerstag, 23. September 2021, verschoben wird.
Der Vorstand möchte die Chance wahren, in diesem Jahr eine physische Mitgliederversammlung durchführen zu können, weshalb davon abgesehen wurde, direkt die Durchführung der Mitgliederversammlung auf dem Schriftweg anzuordnen. Der Vorstand wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie weiterhin aufmerksam verfolgen und – aus Planungsgründen – spätestens Mitte August 2021 definitiv darüber entscheiden, in welcher Form die diesjährige Mitgliederversammlung durchgeführt wird und sodann an dieser Stelle sowie in der ZV-Info darüber informieren.
Sollte die Mitgliederversammlung am 23. September 2021 physisch abgehalten werden können, wird den Mitgliedern Anfang September 2021 eine entsprechende Einladung samt Traktandenliste und Jahresbericht 2020 zugestellt. Muss wiederum auf den Schriftweg ausgewichen werden, wird das Sekretariat den Mitgliedern – ebenfalls Anfang September 2021 – die Traktandenliste samt Anträgen und Erläuterungen des Vorstands, den Jahresbericht 2020, weitere entscheidrelevante Unterlagen und Informationen sowie den Stimmzettel zukommen lassen.
Für den Ausflug der Gruppe Pensionierte hat der Vorstand angesichts der aktuellen Situation, welche mit viel Ungewissheit verbunden ist, nach wie vor keinen konkreten Termin festgesetzt. Ob es in diesem Jahr überhaupt möglich sein wird, den traditionellen Ausflug der Gruppe Pensionierte – für einmal im Herbst statt im Frühling – durchzuführen, dürfte sich im Verlaufe des Sommers weisen. Weitere Informationen erfolgen voraussichtlich in der ZV-Info-Ausgabe Juli / August, welche am 25. August 2021 erscheinen wird.
Vorstand BAV
10.05.2021
April 2021
Von der Anstellungsbehörde angeordnete personalrechtliche Massnahmen sind regelmässig Gegenstand von Anfragen rechtsuchender Mitglieder an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV). Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die entsprechenden Regelungen im...
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Von der Anstellungsbehörde angeordnete personalrechtliche Massnahmen sind regelmässig Gegenstand von Anfragen rechtsuchender Mitglieder an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV). Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die entsprechenden Regelungen im Anwendungsbereich des Personalgesetzes des Kantons Basel-Stadt geben.
April 2021
Geschätzte Mitglieder des BAV Am 28. April 2021 findet die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung des Verwaltungsrates der Pensionskasse Basel-Stadt für die Amtsperiode 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2025 statt. Als Aktivversicherte/r haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Wahlkreis die...
mehr...Geschätzte Mitglieder des BAV
Am 28. April 2021 findet die Wahl der Arbeitnehmendenvertretung des Verwaltungsrates der Pensionskasse Basel-Stadt für die Amtsperiode 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2025 statt. Als Aktivversicherte/r haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Wahlkreis die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter zu wählen. Die entsprechenden Wahlunterlagen dürften Ihnen vor Kurzem zugestellt worden sein. Einsendeschluss ist der 27. April 2021.
Der Vorstand des BAV empfiehlt Ihnen im Hinblick auf die bevorstehenden Verwaltungsratswahlen die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste der Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt) zu wählen (Link zum Wahl-Flyer der AGSt siehe unten).
Unser Vizepräsident Andreas Reyes, ein ausgewiesener Fachmann im Finanzwesen, stellt sich zur Wahl und ist auf der AGSt-Liste vertreten. Wir bitten Sie, unser BAV-Mitglied mit Ihrer Stimme aktiv zu unterstützen. Für den BAV ist es wichtig, weiterhin im Verwaltungsrat der Pensionskasse BS vertreten zu sein, damit wir unsere Anliegen einbringen können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die AGSt-Liste ins Wahlcouvert einzulegen und somit auch unseren Kandidaten Andreas Reyes zu wählen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüsse und bleiben Sie gesund!
Vorstand des BAV
09.04.2021
Februar 2021
Die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des BAV wurde gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt. Die Abstimmung ergab, dass sämtliche Anträge des Vorstandes mit...
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Die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des BAV wurde gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt. Die Abstimmung ergab, dass sämtliche Anträge des Vorstandes mit grosser Mehrheit angenommen wurden.
Link zum Beitrag (ZV Info 2021 01-02)