November 2020
Die Coronakrise hat bei einem Teil der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt zu einem erheblichen Aufbau der Gleitzeit- bzw. Jahresarbeitszeitkonti und bei anderen zu Minusstunden geführt. Die Frage, wie in der kantonalen Verwaltung mit Corona-bedingten Plus- und Minusstunden verfahren...
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Die Coronakrise hat bei einem Teil der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt zu einem erheblichen Aufbau der Gleitzeit- bzw. Jahresarbeitszeitkonti und bei anderen zu Minusstunden geführt. Die Frage, wie in der kantonalen Verwaltung mit Corona-bedingten Plus- und Minusstunden verfahren wird, ist – zumindest für den Zeitraum 15. März 2020 bis 30. Juni 2020 – geklärt.
Link zum Beitrag (ZV Info 2020 11)
Oktober 2020
Der Kündigungsschutz und der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sind häufig Gegenstand von Anfragen rechtsuchender Mitglieder an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV). Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die...
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Der Kündigungsschutz und der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sind häufig Gegenstand von Anfragen rechtsuchender Mitglieder an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV). Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die entsprechenden Regelungen im Anwendungsbereich des Personalgesetzes des Kantons Basel-Stadt geben.
Link zum Beitrag (ZV Info 2020 10)
September 2020
Die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des BAV wird auf schriftlichem Weg durchgeführt. Der Ausflug der Gruppe Pensionierte sowie sämtliche weitere geplante BAV-Veranstaltungen in diesem Jahr finden aufgrund der aktuellen Situation definitiv nicht statt. Ende März 2020 hat der BAV-Vorstand...
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Die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des BAV wird auf schriftlichem Weg durchgeführt. Der Ausflug der Gruppe Pensionierte sowie sämtliche weitere geplante BAV-Veranstaltungen in diesem Jahr finden aufgrund der aktuellen Situation definitiv nicht statt.
Ende März 2020 hat der BAV-Vorstand auf der Homepage des BAV und in der ZV Info über die Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 und des Ausflugs der Gruppe Pensionierte (jeweils auf ein noch nicht näher bestimmtes Datum im Spätsommer 2020) informiert. Aufgrund der aktuellen Situation und der bisher gewonnenen Erkenntnisse rund um die Coronavirus-Pandemie erscheint es als nahezu ausgeschlossen, dass in diesem Jahr eine Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen durchgeführt werden könnte. Aus diesem Grund hat der Vorstand des BAV bereits anlässlich der Vorstandssitzung vom 25. Juni 2020 einstimmig beschlossen, dass die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Sonderregelung für Versammlungen von Gesellschaften (Art. 27 Covid-19-Verordnung 3) auf schriftlichem Weg durchgeführt wird.
Die vom BAV-Vorstand getroffene Anordnung bedeutet für die Mitglieder des BAV, dass sie ihre Mitgliedschaftsrechte in diesem Jahr ausschliesslich schriftlich – mittels Stimmzettel – ausüben können. Eine sogenannte «Restversammlung», an welcher zwingend eine vorsitzende Person aus dem Vorstand und eine protokollführende / stimmenzählende Person teilnehmen, hat zwar weiterhin stattzufinden, jedoch leider ohne physisches Teilnahmerecht der Mitglieder.
Der Postversand der Traktandenliste und Anträge, des Stimmzettels, des Jahresberichts 2019 sowie weiterer entscheidrelevanter Unterlagen und Informationen an die BAV-Mitglieder erfolgt voraussichtlich im Oktober. Über die Ergebnisse der schriftlichen Mitgliederversammlung 2020 wird zu gegebener Zeit sowohl auf der BAV-Homepage als auch in der ZV Info informiert.
Der BAV-Vorstand hat sodann entschieden, dass aufgrund der aktuellen Situation sämtliche weiteren geplanten BAV-Veranstaltungen in diesem Jahr abgesagt werden. Dies betrifft u.a. den traditionellen Ausflug der Gruppe Pensionierte, welcher ursprünglich am 14. Mai 2020 hätte stattfinden sollen und von der Vorsitzenden der Gruppe Pensionierte, Frau Paula Vicentini, bereits bis ins letzte Detail geplant worden war. Auch der Pensionierten-Stamm findet bis auf Weiteres nicht statt.
Der Vorstand des BAV bedauert sehr, dass die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden kann und der diesjährige Ausflug der Gruppe Pensionierte sowie weitere BAV-Veranstaltungen entfallen. In Wahrnehmung der Verantwortung dem Verband, aber nicht zuletzt auch den Mitgliedern gegenüber, ist der Vorstand jedoch überzeugt, in der aktuellen Situation die richtigen Entscheidungen getroffen zu haben.
MLaw Steven Hürlimann
Sekretär BAV
11.09.2020
Juni 2020
Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) nimmt seine Aufgaben durch verschiedene Organe und Personen wahr. Neben der Mitgliederversammlung und dem Sekretariat geschieht dies insbesondere durch den Vorstand und den Beirat. Zusätzlich spielt der BAV eine aktive Rolle in der...
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Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) nimmt seine Aufgaben durch verschiedene Organe und Personen wahr. Neben der Mitgliederversammlung und dem Sekretariat geschieht dies insbesondere durch den Vorstand und den Beirat. Zusätzlich spielt der BAV eine aktive Rolle in der Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt.
Link zum Beitrag (ZV Info 2020 06)
April 2020
Eine Delegation des BAV-Vorstandes und Vertreter des BBW Beamtenbund Tarifunion haben sich am 11. März 2020 in Bad Säckingen (DE) zu einem Austausch getroffen. Es hat sich gezeigt, dass beide Seiten vom Blick über die Grenze und den Erfahrungen des anderen Verbandes profitieren können. Link zum...
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Eine Delegation des BAV-Vorstandes und Vertreter des BBW Beamtenbund Tarifunion haben sich am 11. März 2020 in Bad Säckingen (DE) zu einem Austausch getroffen. Es hat sich gezeigt, dass beide Seiten vom Blick über die Grenze und den Erfahrungen des anderen Verbandes profitieren können.
Link zum Beitrag (ZV Info 2020 04)
März 2020
Geschätzte Mitglieder Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus-Pandemie) hat der Vorstand des BAV beschlossen, die ursprünglich auf den 28. Mai 2020 terminierte ordentliche Mitgliederversammlung auf ein noch nicht näher bestimmtes Datum im Spätsommer 2020 zu verschieben. Ebenso verschoben...
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Geschätzte Mitglieder
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus-Pandemie) hat der Vorstand des BAV beschlossen, die ursprünglich auf den 28. Mai 2020 terminierte ordentliche Mitgliederversammlung auf ein noch nicht näher bestimmtes Datum im Spätsommer 2020 zu verschieben. Ebenso verschoben wird der Ausflug der Gruppe Pensionierte, welcher am 14. Mai 2020 hätte stattfinden sollen.
Über den Verschiebungstermin der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 sowie des Ausflugs der Gruppe Pensionierte 2020 werden wir Sie sobald wie möglich informieren und Ihnen zu gegebener Zeit – wie gewohnt – auf dem Postweg die entsprechende Einladung zukommen lassen.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des BAV:
Tel.: + 41 61 272 45 11
E-Mail: info[at]bav-bs[dot]ch
Wir bitten Sie zu beachten und um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation bei der Beantwortung von Anfragen an das Sekretariat zu Verzögerungen kommen kann. Der vom BAV angebotene Rechtsschutz für seine Mitglieder bleibt jedoch gewährleistet.
Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit viel Kraft und Durchhaltevermögen. Und das Wichtigste: Mögen Sie gesund bleiben!
Vorstand des BAV
25.03.2020
März 2020
Gegenstand von Rechtsschutzanfragen an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) in Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses ist regelmässig die Frage, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung besteht und nach welchen Kriterien sich...
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Gegenstand von Rechtsschutzanfragen an das Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) in Zusammenhang mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses ist regelmässig die Frage, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung besteht und nach welchen Kriterien sich deren Höhe bemisst. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die entsprechenden Regelungen im baselstädtischen Personalrecht geben.
Link zum Beitrag (ZV Info 2020 03)