Dezember 2018
Seit einer Kickoff-Sitzung im April 2018 handelt der BAV im Zusammenhang mit der geplanten Fusion des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland als Teil der Arbeitnehmer-Delegation, welche sich aus Delegierten von fünf Nordwestschweizer Berufsverbänden und Gewerkschaften...
mehr...Dezember 2018
Die Universitätsmitarbeitenden fordern zusammen mit dem vpod region basel und dem BAV mittels einer Petition an den Universitätsrat die reguläre Anhebung der Stufe für 2019, einen angemessenen Teuerungsausgleich sowie eine Neutralisierung der aufgelaufenen Minusteuerung. Am 17. Dezember 2018...
mehr...Dezember 2018
Auch im Jahre 2018 war der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen gehörten das Lohnprojekt Systempflege, der...
mehr...November 2018
Bestimmung des Zeitpunkts des FerienbezugsDie betriebsinterne Ferienplanung bzw. die Bestimmung des jeweiligen Zeitpunkts des Ferienbezugs der einzelnen Arbeitnehmerin oder des einzelnen Arbeitnehmers birgt Konfliktpotential. Ein kurzer Überblick zur Rechtslage in Bezug auf das Thema Bestimmung des...
mehr...November 2018
Am 21. November 2018 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Pensionskasse Basel-Stadt (Arbeitnehmervertretung des Wahlkreises 2, Vorsorgewerke in Vollkapitalisierung) für die verbleibende Amtsdauer bis am 31. Mai 2021 statt. Die Arbeitnehmenden des Wahlkreises 2,...
mehr...Oktober 2018
Der BAV hat am 5. Oktober 2018 gemeinsam mit dem vpod region basel ein Schreiben an die Universität Basel erstellt. Darin protestieren der vpod sowie der BAV gegen das Aussetzen des Stufenantiegs 2019 für das Personal der Universität Basel. Das entsprechende PDF finden Sie...
mehr...Oktober 2018
Erwähnung längerer Abwesenheiten im Arbeitszeugnis Das Bundesgericht hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil aus dem Bereich des öffentlichen Personalrechts (Urteil des Bundesgerichts 8c_134/2018 vom 17. September 2018) ein weiteres Mal mit der Frage auseinandergesetzt, ob und...
mehr...September 2018
Das Arbeitszeugnis als häufiger Streitpunkt Häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeugnis. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis. Ausgangslage Das Arbeitszeugnis ist – meist...
mehr...August 2018
Wechsel im Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) Der langjährige Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV), Dr. Georg Schürmann, hat sein Amt per 30. Juni 2018 abgegeben. Seit dem 1. Juli 2018 fungiert MLaw Steven Hürlimann, Advokat, als Sekretär des BAV. ...
mehr...Wechsel im Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV)
Der langjährige Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV), Dr. Georg Schürmann, hat sein Amt per 30. Juni 2018 abgegeben. Seit dem 1. Juli 2018 fungiert MLaw Steven Hürlimann, Advokat, als Sekretär des BAV.
Nach nunmehr 15 Jahren im Amt und 18-jähriger Tätigkeit als selbständiger Anwalt hat sich Dr. Georg Schürmann entschlossen, eine berufliche Veränderung vorzunehmen: seit dem 1. August 2018 fungiert er als einer der GerichtspräsidentInnen beim Zivilgericht Basel-Stadt, womit auch die Beendigung der Tätigkeit als Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) einherging.
Seit dem 1. Juli 2018 führt MLaw Steven Hürlimann, Advokat, die Sekretariatsgeschäfte des BAV. Er ist 34 Jahre und damit nahezu gleich alt wie der bisherige Sekretär war, als dieser das Amt übernommen hat. Steven Hürlimann ist seit dem Jahre 2014 in der gleichen Anwaltsgemeinschaft als Partner tätig, wie dies bereits sein Vor- und auch sein Vorvorgänger Dr. Claudius Alder waren. Somit wurde das jahrzehntelange Konzept des BAV, das Sekretariat in einer Anwaltskanzlei zu betreiben, beibehalten.
Vor seinem Eintritt in die Advokatur war Steven Hürlimann bei verschiedenen Gerichten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie in der Advokatur als juristischer Volontär und – neben dem Studium – als Sportjournalist tätig. Gerade der Umstand des gleichbleibenden Domizils des Verbandes und der damit einhergehende „know-how-Transfer“ vereinfachte die Übergabe des Sekretariats um ein Vielfaches und stellte sicher, dass die Beratung der Mitglieder ohne Lücke gewährleistet ist.
Nebst administrativen Aufgaben, der Vorbereitung (in Absprache mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten), Teilnahme und Protokollführung an Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen etc., der Führung der Verbandskorrespondenz, der regelmässigen Berichterstattung über die Verbandsgeschäfte in den einschlägigen Verbandsorganen und auf der Homepage des BAV sowie der Vertretung des BAV in sozialpartnerschaftlichen Gremien gehört zu den Hauptaufgaben des Verbandssekretärs die Beratung und Vertretung von Verbandsmitgliedern in anstellungsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Rechtsschutzreglement des BAV sieht vor, dass der Sekretär des BAV – in seiner Funktion als selbständiger Anwalt – den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern ebenfalls gewährt. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des BAV. Ordentliche Verwaltungs- und Gerichtskosten inkl. Gebühren, die im Rahmen eines Rechtsschutzverfahrens anfallen, gehen jedoch in jedem Fall zu Lasten der betreffenden Verbandsmitglieder. In Rechtsfragen, die nicht das Anstellungsverhältnis betreffen, haben die Verbandsmitglieder die Möglichkeit, eine auf eine Stunde pro Kalenderjahr begrenzte unentgeltliche Rechtsauskunft einzuholen.
Mitglieder, welche neu in den Verband aufgenommen werden, haben in dem Falle, da sie vom Verband rechtliche Verbeiständung im Rahmen des Rechtsschutzes wünschen, neben dem ordentlichen Jahresbeitrag einen Selbstbehalt an die Rechtsschutzkosten zu leisten; die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Aufwand und ist auf maximal vier Jahresbeiträge beschränkt.
MLaw Steven Hürlimann
Sekretär des BAV, Advokat
Juni 2018
Mitgliederversammlung 2018 Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV, welche am 30. Mai 2018 wiederum im Universitätsspital Basel stattfand, teil. Neben den ordentlichen Traktanden wie die Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung...
mehr...Mai 2018
Wechsel im Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV) Der langjährige Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV), Dr. Georg Schürmann, wird sein Amt per 30. Juni 2018 abgeben und die Sekretariatsgeschäfte des BAV werden in neue Hände gelegt. Ab 1. Juli 2018...
mehr...Wechsel im Sekretariat des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV)
Der langjährige Sekretär des Baselstädtischen Angestellten-Verbandes (BAV), Dr. Georg Schürmann, wird sein Amt per 30. Juni 2018 abgeben und die Sekretariatsgeschäfte des BAV werden in neue Hände gelegt. Ab 1. Juli 2018 übernimmt Steven Hürlimann das Amt. Zeit für einen Rück- und einen Ausblick.
Im Jahre 2003 wurde Dr. Georg Schürmann vom Vorstand des Baselstädtischen Angestelltenverbandes (BAV) als Nachfolger von Dr. Claudius Alder, damals über 30 Jahre Sekretär des Verbandes, bestimmt. Dabei wurde das jahrzehntelange Konzept, das Sekretariat in einer Anwaltskanzlei zu betreiben, beibehalten. Nach nunmehr 15 Jahren im Amt und 18-jähriger Tätigkeit als selbständiger Anwalt hat sich Georg Schürmann entschlossen, eine berufliche Veränderung vorzunehmen: ab 1. August 2018 fungiert er als einer der GerichtspräsidentInnen beim Zivilgericht Basel-Stadt, womit auch die Beendigung der Tätigkeit als Sekretär einhergeht.
Neben der reinen Statistik (15 Mitgliederversammlungen, ca. 180 Vorstandssitzungen, ca. 150 Beiträge in der ZV-Info) hatte der Sekretär in 15 Jahren Einsitz in verschiedensten Gremien (wie etwa der Arbeitsgemeinschaft Baselstädtischer Personalverbände [AGSt], in diversen sozialpartnerschaftlichen Gremien oder in der Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Gesamtarbeitsvertrages [GAV] der Spitäler). Dort und auch im Rahmen der rechtlichen Beratung der Mitglieder bei verschiedensten Rechtsanliegen hat er unzählige spannende Begegnungen haben dürfen, die seinen Arbeitsalltag bereichert haben.
Es wird an dieser Stelle darauf verzichtet, die hauptsächlichen Bereiche der Tätigkeit des Sekretärs detailliert dazustellen und es wird für einmal aus dem dieser Tage erscheinenden Jahresbericht des BAV für das Jahr 2017 zitiert, wo im Rahmen eines Schlusswortes des Sekretärs Folgendes ausgeführt wird:
„Es würde zu weit führen, eine vollständige Bilanz über die letzten 15 Jahre als BAV-Sekretär zu ziehen, weshalb ich an dieser Stelle nur zwei Themen herausgreifen möchte.
An erster Stelle steht die Erfahrung, dass trotz naturgemäss oft gegensätzlicher Meinungen eine Sozialpartnerschaft nur mit gegenseitigem Respekt und einem gewissen Konsensbewusstsein funktionieren kann. Die Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt beurteile ich grundsätzlich als positiv; wünschenswert – und aus meiner Sicht unabdingbar - wäre jedoch die Schaffung von Voraussetzungen, die gewährleisten, dass die Spiesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern gleich lang sind.
Die zweite wichtige Erkenntnis ist, dass es um das Image der Angestellten im öffentlichen Dienst nach wie vor – und nach wie vor zu Unrecht – nicht sehr gut bestellt ist. Dies liegt wohl in erster Linie am mangelnden Bewusstsein der Bevölkerung für die effektive Tätigkeit der Mitarbeitenden. Aus meiner Sicht wäre es primär Aufgabe des Arbeitgebers – und auch in seinem Sinne – das Ansehen der Staatsangestellten in der Öffentlichkeit zu stärken und dafür zu sorgen, dass der Staat als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Anders kann die Qualität des Service Public auf Dauer nicht aufrechterhalten werden.
Schliessen möchte ich den vorliegenden Jahresbericht mit einem herzlichen Dank für die zahlreichen spannenden Begegnungen mit Verbandsmitgliedern, Repräsentanten anderer Personalverbände und Arbeitgebervertretern während den letzten 15 Jahren. Ein spezieller Dank gilt dabei der vielfältigen Unterstützung, welche mir als BAV-Sekretär seitens von insgesamt vier Verbandspräsidien und den jeweiligen Vorstands- und Beiratsmitgliedern zu teil geworden ist; ihre Erfahrung und ihr grosses Engagement sind für den Verband unerlässlich.
Meine allerbesten Wünsche begleiten den BAV in die Zukunft.“
Die vorstehenden Ausführungen zeigen einerseits, dass die Arbeit von und für einen Personalverband auch – und gerade – in der heutigen Zeit besonders wichtig und wertvoll sind. Der BAV hat sich denn auch umgehend nach Bekanntwerden des Rücktritts von Georg Schürmann auf die Suche nach einer Nachfolge gemacht und wurde in der Person von Steven Hürlimann erfreulicherweise rasch fündig.
Steven Hürlimann ist 34 Jahre und damit nahezu gleich alt wie der bisherige Sekretär war, als dieser das Amt übernommen hat. Er ist seit dem Jahre 2014 in der gleichen Anwaltsgemeinschaft als Partner tätig, wie dies bereits sein Vor- und auch sein Vorvorgänger Dr. Claudius Alder waren. Vor seinem Eintritt in die Advokatur war Steven Hürlimann bei verschiedenen Gerichten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft als juristischer Volontär und – neben dem Studium – als Sportjournalist tätig. Gerade der Umstand des gleichbleibenden Domizils des Verbandes und der damit einhergehende „know-how-Transfer“ vereinfacht die Übergabe des Sekretariats um ein Vielfaches und gewährleistet darüber hinaus, dass die Beratung der Mitglieder nahezu ohne Lücke gewährleistet sein wird. Der Verfasser des vorliegenden Beitrages ist überzeugt, dass sich sein Nachfolger rasch in die neue Tätigkeit einarbeiten kann und wünscht ihm hierfür alles Gute.
Dr. Georg Schürmann
Sekretär des BAV, Advokat
April 2018
Baselstädtisches Personalrecht: Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses Wie die meisten Kantone, Gemeinden und auch der Bund gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt spezielle, vom Privatrecht abweichende Regelungen bezüglich des...
März 2018
Zur Pensionskasse Basel-Stadt Mitte des letzten Jahres hat der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt auf das tiefe Zinsumfeld reagiert und eine Senkung des technischen Zinssatzes von bisher 3.0% auf neu 2.5% beschlossen. Genannte Änderung soll gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates per 1....
mehr...Januar 2018
DIE VERTRETUNG DES BAV Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) nimmt seine aufgaben durch verschiedene Organe und Personen wahr. Neben der Mitgliederversammlung und dem Sekretariat geschieht dies durch den Vorstand und den Beirat. Zusätzlich spielt der BAV eine aktive Rolle in der...