Dezember 2015
JAHRESRÜCKBLICK 2015 Auch im Jahre 2015 war der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen, gehörte der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler, das...
mehr...JAHRESRÜCKBLICK 2015
Auch im Jahre 2015 war der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen, gehörte der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler, das Lohnprojekt „Systempflege“ sowie die Diskussionen und Verhandlungen zu den von der Regierung geplanten Abbaumassnahmen zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes.
I. Individueller Rechtsschutz
Wiederum rege genutzt worden ist der Rechtsschutz des BAV. Das Rechtsschutzreglement sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der jeweilige Verbandssekretär auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt.
Die häufigsten Themen im Jahre 2015 waren Anfragen zu:
- Massnahmen des Arbeitgebers:
Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen sind.
- Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – ist regelmässig eine rechtliche Beratung angezeigt.
- Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung:
Das Projekt „Systempflege“ (siehe dazu unten) wurde abgeschlossen und die neuen Lohneinreihungen per 1. Februar 2015 in Kraft gesetzt.
Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten, nicht das Arbeitsverhältnis betreffende Angelegenheiten einzuholen. Im Zentrum stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht.
II. Geplante Abbaumassnahmen
Anfang Februar des laufenden Jahres hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 70 Millionen Fr. verabschiedet. Rund 15 Millionen Fr. davon sollen die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern.
Die erste, das Kantonspersonal betreffende Massnahme soll darin bestehen, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU) vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach.
Im weiteren plant die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollen die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Dies gegenüber der heutigen Regelung, bei welcher Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in Fünfjahresschritten ausbezahlt werden. Die Umsetzung der neuen Regelungen betreffend des Dienstaltersgeschenkes soll ab dem Jahr 2016 beginnen; zufolge der geplanten Übergangsregelung soll die volle Wirksamkeit der Massnahme im Jahr 2020 eintreten.
Geändert werden soll sodann die heutige Höhe der so genannten Anerkennungsprämien: die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200’000 reduziert werden.
Die Anerkennungsprämie ist auf Verordnungsebene geregelt und kann daher vom Regierungsrat ohne Überprüfung durch das Parlament beschlossen bzw. abgeändert werden. Demgegenüber müsste eine Änderung der NBU-Prämie und des Dienstaltersgeschenks – da beide im Lohngesetz geregelt sind – auf dem Wege der Gesetzesänderung, d.h. unter Einbezug des Parlaments erfolgen.
Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Kantons gehen für das Jahr 2016 von einem Überschuss von 85,8 Mio. Franken aus und der Finanzplan prognostiziert auch für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Selbstverständlich waren diese Zahlen zum Zeitpunkt der Festlegung der Massnahmen durch den Regierungsrat noch nicht bekannt, sondern es wurde damals von einer wesentlich schlechteren Ausgangslage der Kantonsfinanzen ausgegangen.
Die positive Entwicklung führt dazu, dass die geplanten Abbaumassnahmen weder notwendig noch verhältnismässig sind. Der BAV hat aus diesem Grund mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände zusammengeschlossen Personalverbände (AGSt) im Rahmen eines Hearings bei der Wirtschafts- und Abgabkommission (WAK) den Antrag auf Nichteintreten auf die das Personal betreffenden Massnahmen gestellt. Der Entscheid über das Geschäft soll anfangs 2016 gefällt werden.
Die geplanten Massnahmen sind sodann auch aufgrund der Entwicklungen der Anstellungsbedingungen der letzten Jahre und den aktuell anstehenden Veränderungen bei der Pensionskasse nicht nachzuvollziehen. Mit einer stetigen Verschlechterung der Anstellungsbedingungen wird es zunehmend schwieriger werden, gut qualifiziertes Personal für den Service Public zu gewinnen.
III. Projekt Systempflege
Im Rahmen des Lohnprojektes „Systempflege“ wurden per 1. Februar 2015 die neuen Lohneinreihungen bekannt gegeben und zahlreiche Mitarbeitende haben von der Möglichkeit, eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, Gebrauch gemacht. Im Herbst 2015 sind die ersten Verfügungen ergangen und es ist davon auszugehen, dass es zu zahlreichen Einspracheverfahren kommen wird. Nach Anhörung der paritätischen Überführungskommission entscheidet der Regierungsrat über die Einsprache, anschliessend steht der Weg an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt offen.
III. Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Spitäler
Die öffentlich-rechtlichen Spitäler USB; FPS und UPK wurden verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren unterstehen die Mitarbeitenden ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Deshalb musste mit den drei öffentlich-rechtlichen Spitälern in Basel-Stadt (Universitätsspital, Felix Platter-Spital und Universitäre Psychiatrische Kliniken) ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt werden und die Verhandlungen konnten im Sommer des laufenden Jahres abgeschlossen werden. Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen, wie etwa der Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder die Anzahl Ferientage. Der Lohn wird im GAV nur in den Grundzügen geregelt, Einzelheiten finden sich in den Reglementen der jeweiligen Spitäler. Gesamthaft kann gesagt werden, dass sich mit dem GAV für die Mitarbeitenden nicht sehr viel ändern wird und Vieles bleibt wie es war.
IV. Ausblick für das Jahr 2016
Bereits jetzt abzusehen ist, dass im kommenden Jahr das Projekt „Systempflege“ die Verantwortlichen des BAV stark beanspruchen wird; bereits sind zahlreiche Einspracheverfahren hängig und werden vom Sekretariat des Verbandes betreut.
Weiter ist davon auszugehen, dass das Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Spitäler zu Anfragen und Beratungen führen wird.
Zum Jahresende möchte sich das Sekretariat des BAV bei sämtlichen Mitgliedern für ihre Treue zum Verband bedanken und wünscht ihnen sowie sämtlichen Leserinnen und Lesern eine geruhsame Weihnachtszeit und alles Gute für das kommende Jahr.
Dr. Georg Schürmann
Sekretär des BAV, Advokat
Daten 2016
Ordentliche Mitgliederversammlung 2016:
Noch nicht terminiert
November 2015
DIE VORZEITIGE PENSIONIERUNG GEMÄSS DEM NEUEN PENSIONSKASSENGESTZ Wie mehrfach berichtet, tritt am 1. Januar 2016 ein neues Pensionskassengesetz in Kraft. Die bevorstehenden Änderungen haben auch Einfluss auf die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung. Die daraus resultierenden Anpassungen des...
mehr...Oktober 2015
Keine Grundlage für Sparmassnahmen
Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt vor mehreren Monaten Sparmassnahmen in Aussicht gestellt, welche auch die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals betreffen. Geplant ist dabei eine Abwälzung von Prämien...
Keine Grundlage für Sparmassnahmen
Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt vor mehreren Monaten Sparmassnahmen in Aussicht gestellt, welche auch die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals betreffen. Geplant ist dabei eine Abwälzung von Prämien der Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) auf die Arbeitnehmenden, eine Verschlechterung des Dienstaltersgeschenkes sowie eine Kürzung der Anerkennungsprämien.
Nicht nur wird mit den geplanten Massnahmen die Qualität des Service Public tangiert, die kürzlich vom Kanton veröffentlichten Budget- und Finanzplanungszahlen machen deutlich, dass die Sparmassnahmen keine Grundlage haben.
Die Ausgangslage
Anfang Februar des laufenden Jahres hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 70 Millionen Fr. verabschiedet. Rund 15 Millionen Fr. davon sollen die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern.
Die erste, das Kantonspersonal betreffende Massnahme soll darin bestehen, dass ab dem Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU) vollumfänglich von den Angestellten selber getragen werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015 einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach.
Im weiteren plant die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollen die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem 30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Dies gegenüber der heutigen Regelung, bei welcher Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr in Fünfjahresschritten ausbezahlt werden. Die Umsetzung der neuen Regelungen betreffend des Dienstaltersgeschenkes soll ab dem Jahr 2016 beginnen; zufolge der geplanten Übergangsregelung soll die volle Wirksamkeit der Massnahme im Jahr 2020 eintreten.
Geändert werden soll sodann die heutige Höhe der so genannten Anerkennungsprämien: die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200’000 reduziert werden.
Die Qualität des Service Public
Die geplanten Massnahmen sind insbesondere aufgrund der Entwicklungen der Anstellungsbedingungen der letzten Jahre und den aktuell anstehenden Veränderungen bei der Pensionskasse nicht nachzuvollziehen. Mit einer stetigen Verschlechterung der Anstellungsbedingungen wird es zunehmend schwieriger werden, gut qualifiziertes Personal für den Service Public zu gewinnen. Folgende Bereiche der Anstellungsbedingungen waren in den vergangenen Jahren und sind aktuell betroffen:
Lohn: Trotz der Systempflege zeigen Vergleiche mit den Nachbarkantonen und auch mit der Privatwirtschaft, dass das Lohngefüge beim Staatspersonal in verschiedensten Bereichen nach wie vor an der unteren Grenze ist.
Arbeitszeit: Sodann ist unstreitig, dass die Entwicklungen der letzten Jahre auch im öffentlich-rechtlichen Anstellungsbereich zu einer erheblichen Erhöhung des Zeit- und Arbeitsdrucks geführt haben, welcher in erster Linie durch eine Erhöhung des Personalbestandes entschärft werden könnte. Daneben liegt der Kanton Basel-Stadt in Bezug auf die Wochenarbeitszeit mit einer 42-Stundenwoche nicht in der landesüblichen Norm grosser Arbeitgeber.
Lohnentwicklung: Insgesamt mussten die Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt in vergangenen Jahren auf 6,5 % Teuerung und zwei Stufenanstiege verzichten.
Berufliche Vorsorge: Erhöhung des Rentenalters von 63 auf neu 65 Jahre sowie der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat mit einer abgestuften Erhöhung der Beiträge.
Für den Fall, dass weitere Verschlechterungen hinzukommen, ist abzusehen, dass es inskünftig immer schwieriger werden wird, die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Basel-Stadt als Arbeitgeber aufrechtzuerhalten und zu bewahren.
Die finanzielle Situation des Kantons
Die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Kantons gehen für das Jahr 2016 von einem Überschuss von 85,8 Mio. Franken aus und der Finanzplan prognostiziert auch für die kommenden Jahre eine positive Entwicklung. Selbstverständlich waren diese Zahlen zum Zeitpunkt der Festlegung der Massnahmen durch den Regierungsrat noch nicht bekannt, sondern es wurde damals von einer wesentlich schlechteren Ausgangslage der Kantonsfinanzen ausgegangen.
Die positive Entwicklung führt dazu, dass die geplanten Abbaumassnahmen weder notwendig noch verhältnismässig sind. Der BAV hat aus diesem Grund mit den übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände zusammengeschlossen Personalverbände (AGSt) im Rahmen eines Hearings bei der Wirtschafts- und Abgabkommission (WAK) den Antrag auf Nichteintreten auf die das Personal betreffenden Massnahmen gestellt.
Weiterer Ablauf
Geplant ist, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates demnächst ihren Bericht veröffentlichen wird. Anschliessend soll noch diesen Herbst im Grossen Rat über das Geschäft debattiert und entschieden werden.
Dr. Georg Schürmann
Sekretär des BAV, Advokat
September 2015
Die vorzeitige Pensionierung nach baselstädtischem Personalrecht Nicht zuletzt aufgrund der ab 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Revision des Pensionskassengesetzes und der damit zusammenhängenden Erhöhung des Rentenalters stellt sich in letzter Zeit öfters die Frage nach den Modalitäten einer...
mehr...August 2015
Der BAV hat mit grosser Bestürzung vom Hinschied des Vorstandsmitglieds Ernst Kenntnis genommen. Nach schwerer Krankheit ist er am 26. Juli 2015, wenige Tage vor seinem 71. Geburtstag, verstorben. Ernst Siefert hat sich über Jahre sowohl als Vorstandsmitglied als auch als Delegierter des BAV im...
mehr...August 2015
Das Abbaupaket der BS-Regierung Wie bereits berichtet, plant der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Sparmassnahmen, welche auch die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals betreffen. Es geht um eine Abwälzung von Prämien der Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU), eine Verschlechterung des...
mehr...Juni 2015
Mitgliederversammlung 2015 Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV, welche am 9. Juni 2015 wiederum im Universitätsspital Basel stattfand, teil. Neben den ordentlichen Traktanden wie die Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht,...
Mitgliederversammlung 2015
Rund 80 Mitglieder und Gäste nahmen an der diesjährigen Mitgliederversammlung des BAV, welche am 9. Juni 2015 wiederum im Universitätsspital Basel stattfand, teil. Neben den ordentlichen Traktanden wie die Präsentation und Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung sowie Budget hatten die Anwesenden Gelegenheit einem Referat von Herrn Prof. Gerhard Wiesbeck, Leitender Arzt des Zentrums für Abhängigkeitserkrankungen (ZAE) in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) beizuwohnen.
I. Referat von Prof. Gerhard Wiesbeck
Herr Prof. Gerhard Wiesbeck ging in seinem Referat auf die Problematik „Gehirndoping – die medikamentöse Steigerung der Arbeitskraft“ ein. In den rund 25-minütigen, äusserst interessanten Ausführungen legte der Referent zunächst die vermehrt auftretende Thematik der Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung in der Arbeitswelt dar. Sodann wurden einzelne Beispiele für leistungssteigernde Substanzen und deren Wirkung mitsamt den auftretenden Neben- bzw. Abhängigkeitswirkungen angeführt.
Insgesamt war das Interesse und auch die Resonanz auf das Referat sehr gross und die Anwesenden machten von der Möglichkeit der Fragestellung an den Referenten rege Gebrauch.
II. Jahresbericht 2014
Wie üblich wurde der Jahresbericht vom Sekretär des Verbandes, Dr. Georg Schürmann, verfasst. Die Präsidentin des BAV, Frau Dora Weissberg, führte durch den Text des Jahresberichtes, welcher einstimmig von den Mitgliedern genehmigt wurde. Gesondert und ausführlicher ging die Präsident auf die Themen Systempflege, Pensionskasse und Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Spitäler ein.
Auch die üblichen ordentlichen Traktanden wie die Genehmigung des Jahresberichts samt Jahresrechnung 2014 sowie Budget 2015 wurden von der Mitgliederversammlung genehmigt und dem Vorstand bezüglich der Jahresrechnung und der Bilanz vollumfänglich Décharge erteilt. Der Mitgliederbeitrag wurde auch für das Jahr 2016 unverändert auf CHF 160 für Aktive und CHF 80 für Pensionierte und Lehrlinge belassen.
III. Wahlen
Aufgrund des Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer (bis und mit dem Jahre 2016) waren keine Gesamterneuerungswahlen des Vorstandes vorzunehmen, so dass sich der Vorstand unverändert wie folgt zusammensetzt:
Dora Weissberg, Präsidentin
Dr. Gregor Thomi, Vizepräsident
Christoph Wolf, Finanzen
Dr. Georg Schürmann, Sekretär
Christian Heim
Prof. Edith Holsboer
Roland Ruf
Ernst Siefert
Ruth Wolf
Christine Schneider
Andreas Baumann
Werner Weisskopf
Dr. Markus Dürrenberger
Als Revisoren für das Jahr 2015 wurden die Herren Urs Böhlen und Markus Lüthi, als Ersatzrevisoren Frau Tanja Antener und Herr Bert Noy gewählt.
Dr. Georg Schürmann
Sekretär des BAV, Advokat
Mai 2015
Die öffentlich-rechtlichen Spitäler USB, FPS und UPK wurden bekanntlich verselbständigt und nach einer Übergangsfrist von vier Jahren unterstehen die Mitarbeitenden ab 2016 nicht mehr dem kantonalen Personalrecht. Deshalb musste mit den drei öffentlich-rechtlichen Spitälern in Basel-Stadt...
mehr...Mai 2015
Nach intensiven, zweijährigen Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und den drei öffentlichen Spitälern Universitätsspital Basel, Universitäre Psychiatrische Kliniken und Felix Platter-Spital konnte eine Einigung zu einem Gesamtarbeitsvertrags-Vorschlag erzielt werden.Mit der Verselbständigung...
mehr...April 2015
Entschlossener Protest gegen Abbaupaket der BS-Regierung Wie in der letzten Ausgabe der ZV-Info berichtet, plant der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Sparmassnahmen, welche auch die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals betreffen. Der BAV hält diese weitere Verschlechterung für nicht...
mehr...März 2015
Nein zu den Sparmassnahmen! Liebe Mitglieder des BAV Wie Sie der Personalinformation vom 2. Februar 2015 entnehmen konnten, plant der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, die Anstellungsbedingungen des Staatspersonals weiter zu verschlechtern. So sollen die Prämie für die...
mehr...März 2015
Neue Sparmassnahmen der RegierungDer Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt plant weitere Sparmassnahmen, welche unter anderem auch die Anstellungsbedingungen des Kan-tonspersonals betreffen. Der BAV – ebenso wie die üblichen Staatsperso-nalverbände – wehren sich gegen diesen weiteren...
mehr...Februar 2015
Der Baselstädtische Angestellten-Verband (BAV) nimmt eine aktive Rolle in der Sozialpartnerschaft im Kanton Basel-Stadt ein. So vertritt der Verband Interessen seiner Mitglieder auf verschiedenen Ebenen und in diversen Gremien. Neben diesen Aufgaben der Sozialpartnerschaft gewährt der BAV seinen...
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