Dezember 2014
JAHRESRÜCKBLICK 2014 Auch im Jahre 2014 war der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen, gehörten die neuerliche Revision des kantonalen...
mehr...JAHRESRÜCKBLICK 2014
Auch im Jahre 2014 war der BAV in den verschiedensten Bereichen des Anstellungsverhältnisses für das Staatspersonal des Kantons Basel-Stadt tätig. Neben den wiederum zahlreichen individuellen rechtlichen Anfragen, gehörten die neuerliche Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes und das Lohnprojekt «Systempflege» zu den Haupttätigkeitsgebieten des Verbandes. Daneben haben im Jahre 2014 die konkreten Verhandlungen für einen Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler begonnen und vor kurzem hat der BAV ein neues Kommunikationskonzept implementiert.
I. Individueller Rechtsschutz
Wiederum rege genutzt worden ist der Rechtsschutz des BAV. Das Rechtsschutzreglement sieht vor, dass der Sekretär des BAV den Verbandsmitgliedern zur Besprechung und Behandlung dienstlicher und beruflicher Fragen unentgeltlich zur Verfügung steht. Soweit Verbandsmitglieder vom Verband im Rahmen von Einsprachen, Rekursen etc. rechtliche Verbeiständung benötigen, wird diese den Verbandsmitgliedern vom Verbandssekretär gewährt, wobei der jeweilige Verbandssekretär auch als selbständiger Anwalt tätig ist und somit über das nötige Fachwissen verfügt.
Die häufigsten Themen im Jahre 2014 waren Anfragen zu:
- Massnahmen des Arbeitgebers:
Zahlreiche Mitglieder fragen beim Sekretariat um Rat und Rechtsschutz, wenn sie von personalrechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einem schriftlichen Verweis oder einer Änderung des Aufgabengebietes betroffen sind.
- Anfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Auch bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder durch eine Auflösungsvereinbarung – ist regelmässig eine rechtliche Beratung angezeigt.
- Anfragen im Zusammenhang mit der Entlöhnung:
Seit dem der Regierungsrat anfangs Dezember 2014 über die Zuordnungen im Rahmen des Projektes „Systempflege“ (siehe dazu unten) entschieden hat, häufen sich die Anfragen zu den individuellen Lohneinreihungen.
Ebenfalls rege genutzt wird der vom BAV angebotene Rechtsschutz ausserhalb des Personalrechts. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, beim Anwalt des Verbandes einmal pro Jahr eine unentgeltliche Rechtsauskunft in privaten, nicht das Arbeitsverhältnis betreffende Angelegenheiten einzuholen. Im Zentrum stehen dabei Anfragen aus den Bereichen Familien-, Erbschafts- und Vertragsrecht.
IV. Revision des Pensionskassengesetzes
Anfangs Juni 2014 hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erneute Revision des kantonalen Pensionskassengesetzes beschlossen. Nötig wurde dies zum einen aufgrund einer Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-, und Invalidenvorsorge. Zum anderen hat der Regierungsrat neben dieser bundesgesetzlich vorgeschriebenen Änderungen die Revision zum Anlass genommen, eine Senkung des technischen Zinssatzes auf neu 3% vorzunehmen.
Um die aus der Zinssenkung entstehenden finanziellen Folgen zu regeln wurden folgende Massnahmen beschlossen:
a) Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre
b) Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
c) Einführung des Modells der Teilkapitalisierung
e) Besitzstandsregeln bemessen nach der Anzahl Dienstjahren und für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen
Die materielle Wirksamkeit des neuen Gesetzes wird aller Voraussicht nach erst am 1. Januar 2016 vollumfänglich eintreten. Zunächst sind noch einige Vorarbeiten zu tätigen, so unter anderem die Bildung von sogenannten sowie die Schaffung eines Vorsorgeplanes, welcher vom Regierungsrat genehmigt werden muss. Nach Abschluss und Festlegung desselben wird es möglich sein, dass die Versicherten Anfragen an die Pensionskasse richten und ihren individuellen Leistungsplan abfragen können. Die PK BS hat in Aussicht gestellt, das Anfang des Jahres 2015 erste allgemeine Informationen zu den neuen Vorsorgelösungen vorliegen werden.
III. Projekt Systempflege
Über das Lohnprojekt „Systempflege“ wurde bereits in den letzten Ausgaben der ZV Info ausführlich berichtet. Vor wenigen Tagen hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Zuordnung der einzelenen Stellen zu den entsprechenden Lohnklassen vorgenommen und anhand der bisherigen Anfragen auf dem Sekretariat zeigt sich bereits jetzt, dass mehrere Mitarbeitende die Zuordnung überprüfen lassen möchten. In diesem Sinne sei nochmals auf den korrekten Weg hingewiesen:
- Die betroffenen Mitarbeitenden haben bis zum 31. Mai 2015 die Möglichkeit, beim Zentralen Personaldienst (ZPD) den Erlass einer Verfügung zu verlangen.
- Nach Vorliegen dieser Verfügung kann der die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber beim Regierungsrat eine begründete Einsprache erheben; dies innert 30 Tagen seit Erlass der Verfügung, wobei diese Frist einmal erstreckbar ist.
- Nach Anhörung der paritätisch zusammengesetzten Überführungskommission (siehe unten) entscheidet der Regierungsrat über die Einsprache.
- Der Einspracheentscheid des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt mittels Rekurs angefochten werden.
Der BAV weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass eine rechtliche Beratung ebenso wie die Führung eines allfälligen Einspracheverfahrens des Mitglieds durch den Verband gewährleistet sind.
III. Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Spitäler
Das seit 1. Januar 2012 geltende Spitalgesetz sieht vor, dass solange kein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen ist, sich die betreffenden Anstellungsverhältnisse bis längstens 31. Dezember 2015 inhaltlich nach dem Personalgesetz vom 17. November 1999 und dem Gesetz betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (Lohngesetz) vom 18. Januar 1995 richten. Spätestens am 1. Januar 2016 soll das baselstädtische Personalrecht durch einen Gesamtarbeitsvertrag für die öffentlichen Spitäler von Basel Stadt ersetzt und abgelöst werden. Dieser soll sich – so steht es im Gesetz – an den Bedürfnissen des Betriebes und des Personals sowie an den Gegebenheiten des Marktes orientieren.
Die Arbeiten am GAV sind im Jahre 2014 vorangeschritten und im Rahmen von mehreren Verhandlungsrunden konnten die Themen Anstellung, Arbeitszeit und Ferien und Urlaub diskutiert werden; auch für den Bereich „Lohn“ sind noch in diesem Jahr Gespräche geplant und es ist zu hoffen, dass bis im Januar ein konkreter Entwurf für den per 1. Januar 2016 in Kraft zu setzenden Gesamtarbeitsvertrag vorliegt.
V. Ausblick für das Jahr 2015
Bereits jetzt abzusehen ist, dass im kommenden Jahr das Projekt „Systempflege“ die Verantwortlichen des BAV beanspruchen wird; die Überführung bzw. Inkraftsetzung ist auf den Februar 2015 terminiert.
Daneben werde die Arbeiten am Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler weitergeführt werden und der Bereich der Pensionskasse wird – nach Bekanntwerden der individuellen Leistungsplänen – ebenfalls weiterhin ein Hauptschwerpunkt bilden.
Anfangs Dezember 2014 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt in den Medien ein sog. „Entlastungspaket 2016/2017“ mit Einsparungen in der Höhe von jährlich wiederkehrenden rund CHF 65 Mio. angekündigt. Auch wenn noch keine Details bekannt sind, geht aus den diversen Medienberichten hervor, dass auch beim Staatspersonal gespart werden soll. Auch dieses Thema wird den BAV und die übrigen in der Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer Personalverbände (AGSt) zusammengeschlossenen Verbände zweifellos beschäftigen.
Zum Jahresende möchte sich das Sekretariat des BAV bei sämtlichen Mitgliedern für ihre Treue zum Verband bedanken und wünscht ihnen sowie sämtlichen Leserinnen und Lesern eine geruhsame Weihnachtszeit und alles Gute für das kommende Jahr.
Dr. Georg Schürmann
Sekretär des BAV, Advokat
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